Hallo in die Runde.
Wir möchten die Wohnung meiner Mutter auf mich überschreiben (Juristisch: Schenkung), wobei sie ein verbrieftes Wohnungsrecht behält, in dem festgelegt ist, dass sie weiterhin für die Lasten und Instanthaltung aufkommt. Soweit Standard.
Nun meine Frage: Meine Mutter bekommt bereits jetzt als Eigentümerin Lastenzuschuss vom Wohngeldamt. Muss sie nach der Schenkung an mich den Lastenzuschuss neu beantragen bzw. den Eigentümerwechsel dem Wohngeldamt mitteilen, auch wenn die Lasten gleich bleiben?
Ich denke nein. Denn: gemäß WOGG §27 ist nur dann einen Mitteilung zu machen, wenn sich das Einkommen verändert, die Anzahl der Bewohner verändert oder sich die Lasten verändern. Nichts davon ist hier der Fall. Daher meine Schlussfolgerung: eine Mitteilung ist nicht nötig.
Was meint ihr? Liege ich richtig?