Wenn es sich um eine ärztlich attestierte akute Erkrankung und nicht um eine chronische Erkrankung handelt wird die Reiserücktrittsversicherung zahlen.
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Der Unterhaltsanspruch bezieht sich ja auf die Ansprüche die innerhalb der Ehe noch selbstverständlich waren. Insofern besteht wärend der Ehe - also auch in der Trennungsphase- der Anspruch auf Unterhalt.
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Ja das tut es aber ob es so weise ist nur aus steuerlichen Gründen zu heiraten steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Im Falle der Scheidung wirds erstmal richtig teuer und der schöne Steuervorteil ist dahin.