Ich habe 2003 ein Haus mit meinen Eltern gekauft. Im Kaufvertrag wurde der Besitz in Anteilen angegeben. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Teilungserklärung. Das Objekt verfügte aber über zwei abgeschlossenen Wohneinheiten. 2011 wurden die Anteile in einer Teilungserklärung aufgeliedert.

Jetz möchte meine selbstgenutzte Wohnung, die ich seit 2003 ja bewohne, verkaufen.

Fällt hier die Spekulationssteuer an? Welcher Zeitpunkt für die Zehnjahresfrist ist hier anzuwenden? 2003 als Kaufdatum oder erst nach der Teilungserklärung in 2011?