Rückfallklausel intakt bei Grundschuldeintrag trotz Nießbrauch?
Vor ein paar Jahren haben meine Eltern den Klassiker gemacht und mir Ihre Immobilie als Schenkung überschrieben, inkl. Nießbrauchrecht und Rückfallklausel (u.a. wenn ich Insolvenz beantrage, können meine Eltern die Immobilie zurückverlangen).
Sofern ich nun mein eigenen Eigenheim finanzieren möchte und eine Grundschuld (auf Platz 1 im Grundbuch) auf die elterliche Immobilie eintragen lassen, können meinen Eltern im Notfall noch immer von der Klausel Gebrauch machen oder wird diese automatisch durch die Grundschuld auf Platz 1 der Bank in der Prio nach unten gedrückt?
Grundschuld,
Immobilien,
Nießbrauch