Sehr geehrte Damen und Herren,
ganz aktuell habe ich von Ryanair eine Nachricht erhalten, dass der Flughafen Lübeck aus betrieblichen Gründen im August nicht mehr angeflogen wird. Ich vermute es sind innerbetriebliche Gründe von Ryanair (zu wenig verkaufte Plätze in den Flugzeugen im August). Gab es vor zwei Jahren auch in Magdeburg-Cochstedt.
Nun hatte ich für meine Frau und unsere 2 Kinder folgende Flüge gebucht:
Am 31.07. ab Lübeck nach Palma FR8195 Abflug Lübeck: 13.05 Uhr Ankunft Palma: 15.50 Uhr
Rückflug am 08.08. ab Palma nach Lübeck FR8194 Abflug Palma: 09.50 Uhr Ankunft Lübeck: 12.40 Uhr
Hotel und Mietwagen sind ebenfalls bereits gebucht !
Ryanar bietet uns folgende Optionen an:
A: Erstattung aller Kosten für den Rückflug !! Können wir nichts mit anfangen, da der Urlaub ja gebucht ist.
B. Kostenlose Umbuchung des Rückfluges zum Flughafen Bremen. Das wäre für uns okay, aber nur, wenn Ryanair auch kostenlos den Hinflug auf Bremen umbucht. Wir können ja schlecht mit dem Auto nach Lübeck fahren, abfliegen und dann am 08. August in Bremen ankommen.
Frage 1: Muss Ryanair uns dieses ermöglichen?
Frage 2: Der Rückflug nach Lübeck war eigentlich am 08.08. um 09.50 Uhr vorgesehen. Der jetzt angebotene Rückflug nach Bremen geht um 19.15 Uhr, also über 9 Stunden später. Steht uns dafür eigentlich auch eine Entschädigung nach Verordnung EU 261 zu? Und wenn ja, wie hoch ist die je Passagier und wo bzw. wem gegenüber können wir den Anspruch geltend machen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Michael Brand