Folgender Fall:
Ich habe eine Forderung von einem Inkassounternehmen bekommen, da ich eine Zahlung vergessen habe zu überweisen. Diesen offenen Betrag habe ich sofort an das Inkassounternehmen überwiesen. Zahlungsziel war der 03.12.22. Überweisung war raus am 23.11.2022. Am 08.12.2022 bekomme ich ein Schreiben von eben diesem Inkasso-Unternehmen, ich sollte doch jetzt 61 Euro bezahlen (statt 50.67 Euro), da die Zahlung von mir nicht getätigt worden ist.
Durch telefonische Rücksprache habe ich erfahren, dass ich im Betreff auf der Überweisung eine Zahl zuviel angegeben habe. Bankverbindung, Betrag und Schuldnername waren aber einsehbar durch das Inkassounternehmen.
Seit ca. dem 25.11.2022 sind meine 50,67 Euro auf dem Konto der Inkasso-Firma. Sie haben mir das Geld nicht zurücküberwiesen, obwohl sie das hätten tun müssen, wenn sie die Überweisung nicht zuordnen können.
Nun fordert besagtes Unternehmen noch 14,41 Euro von mir, obwohl meine Zahlung fristgerecht vor dem 03.12.2022 überwiesen wurde. Nachweislich!
Berechtigt eine Zahl zuviel im Betreff mehr Bearbeitungsgebühren zu erheben. Kann diese Fa. nicht anhand meines Namens, den Betrag zuweisen.
Habe ich eine Möglichkeit dagegen anzugehen. Schließlich hat die Firma seit dem 25.11.22 über mein Geld verfügt.
Über jeden Tipp bin ich dankbar!