Steuererklärung: Angabe der Anschaffungskosten vor Fertigstellung des Gebäudes?
Hallo,
ich habe letztes Jahr den Vertrag für einen Neubau unterschrieben, der 2017 fertiggestellt werden soll. Die Grunderwerbsteuer und Notarkosten wurden letztes Jahr bereits geleistet.
Die AfA greift ja erst ab Fertigstellung der Wohnung, wird also erst für die Steuererklärung 2017 relevant. Muss ich für meine Steuererklärung 2016 bereits die entstandenen Anschaffungskosten irgendwo angeben, obwohl sie noch nicht abgeschrieben werden können?
AFA,
Immobilien,
Steuererklärung