Die Flächen sind nicht bebaut und werden von einer agrargenossenschaft bewirtschaftet (Pächter). Es handelt sich um die Gemeinde Nordharz in Sachsen-Anhalt. Die erheben das für die Ableitung überschüssigen Oberflächenwassers auf allen Flächen...
Hallo, hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Die Einnahmen sind in einem Pachtvertrag festgelegt und können nicht geändert werden. Ich will nun die Einkommensteuererklärung fertig machen, wo ich ja die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung angeben muss, um sie entsprechend zu versteuern. Wo kann ich diese Abgaben(für das Niederschlagswasser) in der Einkommensteuererklärung geltend machen bzw. ausweisen? Für ein unbebautes Grundstück scheint es so etwas wie Werbungskosten nicht zu geben (von denen ist immer nur bei bebauten Grundstücken die Rede). Kann ich dann einfach die Einkünfte, die ich dem Finanzamt melde, mindern (und eben Belege zur Erklärung dazulegen), oder kann man Werbungskosten bei unbebauten Grundstücken generell nicht geltend machen?