Fahrradraum - Haftung bei Schäden?
- Guten Morgen, wir wohnen mit unserem Vermieter unter einem Dach. Im Fahrradraum, den wir gemeinsam nutzen hängt neuerdings ein Schild: „Benutzung auf eigene Gefahr. Bei Schäden keine Haftung. Der Vermieter.“ Wir haben teils hochwertige Räder dort stehen. Wenn nun die Rostlaube des Vermieters darauf fällt, muss er vermutlich doch dafür haften? Zumindest wenn er als Verursacher offensichtlich ist? (Es wohnen nur wir und der Vermieter im Gebäude). Danke für einen Hinweis!
Haftung,
Schaden