Hallo,
ich gehe davon aus dass bei der Schenkung 1998 keine Schulden von den Großeltern mit übernommen wurden. Dann handelt es sich steuerlich auch um eine Schenkung bei der die sogenannte Fußstapfentheorie gilt. Für die ersten 50% die dir seit 1998 gehören ändert sich von der Abschreibung nichts (Fußstapfentheorie). Also 50% der AfA die seit 2005 berechnet wird. Wenn der Kauf vom Bruder zu einem realistischen Wert war wie unter fremden dritten und nicht verbilligt wegen des verwandschaftsverhältnisses, dann muss man die EUR 25.000 aufteilen in den Anteil der auf den Grund und Boden entfällt und auf das Gebäude. Der Gebäudeanteil kann mit 2% abgeschrieben werden. Welches Baujahr ist das Haus? Wenn schon älter evtl. 2,5% = 40 Jahre. Für die gekauften 50% gilt auch die 10-jährige Spekulationsfrist. ab Kaufdatum. Nur so zur Info.