Antwort
Ist doch Mist - und völlig verbraucherunfreundlich!
Denn wenn ich nur den vollen Betrag zurück buchen lassen kann, der Abbuchende aber einfach nur einen zu hohen monatlichen Betrag abgebucht hat, wäre ich mit einer Rückbuchung des vollen Betrags ja in Zahlungsverzug mit dem eigentlichen Betrag.
Also ich habe als Kunde dann einen berechtigten Zahlungsverzug am Hals. Und wenn der Abbuchende weiterhin zu hohe Abschlagszahlungen abbucht nützt mir die volle Rückbuchungsmöglichkeit gar nichts!