Hallo,

ein Arbeitnehmer in Dauernachtschicht stehen 30% Nachtzulage zu anstatt 25% bei gelegentlicher Nachtschicht.

Grundsätzlich ist bei einer Privatinsolvenz ja die Nachtzulage unpfändbar.

Ist dies aber auch bei 30% iger Zulage der Fall oder nur bei 25%iger?

Leider hat lange Recherche nichts definitives dazu ergeben.

Vllt. gibt es hier einen Experten?

Gruss