Antwort
Alles falsch bzw. neu:
Kinder bekommen auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Halbwaisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.
Demnach gibt es also Halbwaisenrente und diese wird auf den ursprünglichen Unterhaltsvorschussbetrag erhöht.
Beispiel:
Kind bekam 300€ Unterhaltsvorschuss weil Vater nicht zahlen konnte/wollte. Eltern geschieden.
Vater verstirbt.
Kind bekommt nun beispielhaft 150€ Halbwaisenrente, da der Kindesunterhaltvorschuss jedoch mindestens 300€ (Beispiel) beträgt, zahlt das Amt die Differenz. In der Beispielrechnung also die anderen 150€.
Quelle: Amt