Hallo!

Ich bin u.a. auch als Subunternehmer aktiv und einer meiner Auftraggeber hatte bisher bei Übernachtungen im Hotel auch immer Frühstück mitbezahlt für mich. Jetzt hat er es gestrichen, mit der Begründung, ich könnte Reisekostenabrechnungen machen und dies steuerlich geltend machen, was ich sowieso tue. So wie ich es sehe, werden zwar durch die Reisekostenabrechnungen mein Gewinn gemindert, auf den ich Steuern zahle, aber ein 1-zu-1-Ausgleich zu den entfallenen Frühstückskosten ist das ja nicht. Ich sehe da eine Minderung meines effektiven Stundensatzes durch die zusätzlichen Verpflegungskosten.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße!