Quatsch. Ich kenne Verkäufer, die auch noch beim Notar sitzend plötzlich mehr Geld verlangt haben. Ich kenne auch Käufer, die beim Notar sitzend mit einem Kaufvertragsentwurf vor der Nase noch angefangen haben, am Preis zu feilschen.

Der Preis steht fest. wenn die Tinte der Unterschrift auf dem Kaufvertrag trocken ist. So lange kann man - je nach Nervenkostüm - noch verhandeln.

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Es kann auch sein - und hier müssen wir nur orakeln - dass die Bank einfach sicher sein will. Banken machen sich u.a. strafbar, wenn sie einen höheren % Satz finanzieren als das Haus wert ist. (Je nach Rechtsprechung, 80% mehr als der Objektwert) Da macht es aus dieser Sicht schon Sinn, wenn die Bank einen Gutachter schickt, der einen tollen und hohen Wert des Hauses attestiert....Aber das ist nur orakelt....

Wenn du in den großen Immobilienportalen schaust, sind die Preise dort in der Gegend wirklich vergleichbar mit denen, die der Gutachter angesetzt hat? Oder war er zu optimistisch?

Zu Deiner Frage: ich würde die Verkäufer nicht mit der Nase darauf stoßen, das könnte sie nur auf dumme Ideen bringen .. Ansonsten hast Du ja bestimmt beim Bauamt und bei der Stadtplanung nachgefragt, ob es in der Gegend Änderungen gibt in der Planung? Bau einer Schnellstraße, Bebauungsplanänderungen, .. neue Immobilienprojekte wie Fabrik in der Nähe oder ähnliches .. ganze Felder mit geräuschintensiven Windkrafträdern.. Da gibt es eine Menge, die sich genau neben dem Haus verändern kann und die Leute aus dem Ort sind vielleicht solidarisch mit dem alten Eigentümer und erzählen Dir nichts davon.

Andere Hypothese: vielleicht sind 600.000 Euro einfach auch schon ein ganz toller Gewinn im Verhältnis zu dem Preis, den die Eigentümer mal gezahlt haben.

Wie groß ist denn die Villa?

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Bei Zwangsversteigerungen ist es üblich, mit einem Bundesbankcheck einen Teil zu bezahlen und diesen eben auch mitzubringen zur Versteigerung.

Bei einem privaten Kauf von einem privaten Verkäufer ist dies nicht üblich. Du kannst allerhöchstens, wenn es sehr, sehr eilig sein sollte - dem Verkäufer das Geld überweisen. Aber dann steht im Kaufvertrag die Kontonummer auf die überwiesen werden soll und die Auflassungsvormerkung wird vom Notar zumindestens "sichergestellt". Selbst diese Formulierung "sichergestellt" birgt schon Risiken, weil Du nachher, falls es nicht zur Auflassungsvormerkung kommen sollte (durch einen Irrtum des Notars) nur schwer beweisen kannst, dass er sie nicht "sichergestellt" hatte. Gerade bei einem Notar, der etwas mit einem Bundesbankcheck sichern wollte, würde ich so eine Formulierung im Kaufvertrag nicht zulassen.

Kaufpreiszahlung nach Eintragung der Auflassungsvormerkung. - Nichts anderes zulassen.

Vielleicht ist die ganze Sache auch so windig, dass Du einfach vernünftigerweise die Finger davon lässt?

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Nicht ab Fertigstellungstermin sondern ab der Fertigstellung des ROHBAUS gilt die Selbstnutzung.

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