Hallo,

rechtlich kommt es darauf an, wie der Vertrag genau entstanden ist. Aus den Details, die du geschrieben hast, lässt sich schließen, dass die Freundin dafür verantwortlich ist, es ist also ihr Vertrag.

Liebe Grüße

sleeveless

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Hallo,

Grundsätzlich sind erst einmal die AGB der Anbieter maßgeblich. Diese kannst du dann mit der aktuellen Rechtssprechung über Google vergleichen. Sollten sich hier erhebliche Abweichungen ergeben, kannst du den Anbieter kontaktieren. Alle größeren Institute dürften jedoch rechtens arbeiten.

Liebe Grüße

sleeveless

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Genau nachvollziehen kann das jetzt niemand, reich es einfach mal ein. Es ist durchaus möglich 1000 Euro und mehr erstattet zu bekommen, das ist keine Seltenheit.

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