Scheinselbstständigkeit bei Gewerbe mit einmaligem Auftrag?
Hallo zusammen, ich bin Student und habe nebenbei noch einen Nebenjob, habe allerdings von einem Kollegen eine Möglichkeit bekommen für ihre Firma eine Website zu schreiben, und würde dafür ein Gewerbe anmelden. Da ich eigentlich danach keine anderen Kunden erwarte, bzw neben Studium auch evtl keine Zeit dafür habe, würde ich das Gewerbe der Einfachheit her einfach wieder abmelden. Nun habe ich Angst dass dieser einmalige Auftrag als Scheinselbstständigkeit gewertet wird, da er ja über den 5/6 von einer Firma liegen würde. Muss ich mir da Sorgen machen?
Finanzamt,
Gewerbe