Antwort
Nachdem mein Fahrrad gestohlen wurde, hatte ich den Sachverhalt an meine Ammerländer Versicherung weitergeleitet. Diese hatte behauptet der Vertrag wurde gekündigt, da ich die Folgeprämie nicht bezahlt hatte. Mir wurde keine Rechnung, keine Mahnung und keine Kündigung bzgl. der Folgeprämie zugesandt. Laut §38 VVG ist die Versicherung dazu verpflichtet, mir eine Mahnung sowie eine Kündigung zuzuschicken. Das hatte die Ammerländer Versicherung versäumt. Und versucht nun, mit Tricks, der Schadenregulierung zu entgehen.