Antwort
Soweit ich weiß, haftet der Verursacher bzw. seine Versicherung dann nicht, wenn ein Schaden billigend in Kauf genommen wurde, was beim Sport durchaus der Fall ist. Evtl. bekommst du aber eine Teilzahlung, da dieser Fall hier sicher nicht eindeutig ist. Vielleicht fragst du mal beim Versicherungsombudsmann nach.