ja, der Vermieter ist ganz und gar im Recht http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_9-C-34612_Fehlende-Treppenhausreinigung-durch-Mieter-berechtigt-Vermieter-zur-Beauftragung-einer-Reinigungsfirma-auf-Kosten-des-Mieters.news15117.htm
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