Ich habe einen Kaufvertrag fuer ein Haus unterschrieben, das ich vorher mehrmals mit dem Makler besichtigt habe. Bei der Besichtigung waren im Keller eine Waschmaschine und ein Trockner vorhanden. Der Makler meinte, beide Geraete bleiben im Haus.

Der Kaufvertrag sagt: "Die Käuferseite hat den Vertragsgegenstand genau besichtigt." - es gibt aber keine detaillierte Inventarliste.

Jetzt (1 Woche nach Kaufvertragsabschluss) moechte der Verkaeufer eine Abloese fuer die WM und den Trockner oder er entfernt diese.

Kann der Verkaeufer eine solche Abloese verlangen, nachdem mir der Makler mehrfach versichert hat, die WM und der Trockner bleiben im Haus?