Hallo, meine Schwester hat mit ihrer Generalvollmacht eine Löschung im Grundbuch vornehmen lassen. Das Haus gehört ihr und ihrem Mann. Eingetragen war eine Sicherungshypothek auf das lebenslange Wohnrecht unserer verstorbenen Mutter, das durch ein Darlehen der Mutter zum Grundstückskauf begründet. Das Darlehen sollte nach dem Tod der Mutter an die anderen Miterben zurückgezahlt werden, was nun bestritten wird. Frage: Kann man, in welcher Form und wem gegenüber diese Löschung widerrufen? Und kann man als Miterbe Einblick ins Grundbuch fordern? Vielen Dank für Antworten