Rettungssanitäter Unterhalt?
Folgende Frage: aktuell mache ich ein FSJ in einem Krankenhaus. Da dieses bald endet, muss ich natürlich darüber nachdenken, wie es danach weitergeht. Jetzt hatte ich mir überlegt, die drei Monate zur Rettungssanitäterin zu machen und mich anschließend, da ich so kurzfristig keinen Ausbildungsplatz für den NotSan bekam, für den NotSan zu bewerben. Da der RS meine erste Ausbildung wäre, würde für die 3 Monate ja noch der Unterhalt gezahlt werden, jedoch für die anschließenden 3 Jahre zum NotSan nicht mehr. Stimmt das? Bzw ist es dann schlau den RS vor dem NotSan zu machen oder einfach auf einen NotSan Platz zu warten?
Medizin