Hallo,

neben unserem Haus befindet sich eine Wiese. Der Weg zu unserer Haustür grenzt direkt an diese Wiese an. Der Inhaber der Wiese vermietet diese Wiese jetzt seit kurzem für das Abstellen von Anhängern und Wohnwagen. Der erste Wohnwagen steht nun quasi direkt vor unserer Haustür (2m davon entfernt, obwohl auf der riesigen Wiese überall noch Platz wäre). Sieht unschön aus und die Kinder fangen schon an darauf herumzuklettern... Es sieht bisher so aus, also würde der Wohnwagen nur abgestellt sein, niemand wohn drin.

Meines Wissens nach (nicht zu 100% bestätigt) ist das hier ein reines Wohngebiet. Darf er die Wiese dafür nutzen? Das Grundstück ist ein Baugrundstück, ist für sowas eine Nutzung als dauerhafter Parkplatz zulässig? Zumal er das Grundstück ja gewerblich nutzt, wenn er es als Parkplatz vermietet?

Habe zu dem ganzen nur diese Regelung gefunden:

§ 12 Abs. 3b StVO:

"Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."

Gilt das auch für private Grundstücke in Wohngebieten? Wie verhält es sich in Mischgebieten?

Gruß

Fabian