müssen Parkplätze in der Teilungserklärung genannt werden?
Hallo zusammen,
wir haben vor Kurzem eine ETW im Erdgeschoss erworben zu dieser Wohnung gehören 6 Parkplätze. Diese Werden explizit als Sondereigentum benannt und im Aufteilungsplan der Wohnung per Ziffer zugeschlüsselt.
Der Verwalter ist auch mit 60% der größte Eigentümer an der WEG vermietet insgesamt 5 Parkplätze welche nicht in der Teilungserklärung, Aufteilungsplan sowie Lageplan erwähnt werden.
Frage: Darf er das einfach so machen dass er für sein finaziellen Vorteil Flächen von Gemeinschaftseingetum einfach so vermietet. 3 der benannten Parkplätze befinden sich sogar in der "Einfahrtstrasse" zum Hauseingang und sind ganz klar keine Parkplätze.
Was können wir als Miteigentümer nun tun? Uns gehören 216/1000 vom Haus.
Vielen Dank im Voraus
Hausverwaltung