Sehr geehrte Steuerinteressierte,

wir sind eine neu gegründete GbR und stecken in unserer Einordnung bezüglich FATCA/CRS fest.

Zur Eröffnung eines Geschäftskontos für eine GbR bei einer deutschen Bank wurde uns ein Fragebogen bezüglich FATCA/CRS vorgelegt, der seit Anfang 2016 verpflichtend bei jeder Kontoeröffnung auszufüllen ist.Alle Teilhaber der GbR sind deutsche Staatsbürger, es liegt keine zweite Staatsbürgerschaft vor.Kein Teilhaber ist in den USA steuerpflichtig.

Welche "Klassifizierung" trifft auf unsere GbR zu (Auswahl zwischen folgenden Möglichkeiten):

  1. Aktiver Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist (NFE)
  2. Staatlicher Rechtsträger, Zentralbank oder internationale Organisation
  3. Andere NFE
  4. Direkt meldendes/Gesponsertes direkt meldendes NFFE unter FATCA.
  5. Passiver Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist (NFE) (in diesem Fall füllen Sie bitte Anlage 1 "Beherrschende Personen" aus)
  6. Finanzinstitut (FI)

"Anlage 1 - Beherrschende Personen" erfragt Vorname, Nachname, Wohnort, Land, Geburtsdatum, Geburtsort, Land der steuerlichen Ansässigkeit und Steuernummer (TIN) für bis zu vier Personen.Müssen wir dieses Formular ausfüllen?

Für jeden Hinweis sind wir ausgesprochen dankbar.