Hat der Vermieter die Kosten für Desinfektion nach Legionellenbefund selber zu tragen?
Die Frage zielt ab auf die Kosten für die thermische Desinfektion nach Legionellenbefund und die anschließende Kontrolluntersuchung auf Vorhandensein von Legionellen. Geht diese Mängelbeseitigung plus Nachkontrolle zu Lasten und auf Kosten des Vermieters?