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Hallo ich habe einen Bekannten der mußte alles offen legen und ist dann wieder arbeiten gegangen.Da durfte er alles was über 650,00€ war abgeben. Die 650,00€ wurden bei ihm als Grundbetrag zum Selbstbehalt berechnet. Er hatte ein Drogeriegeschäft und hatte Baumaßnahmen vor seinem Geschäft und das gleich zweimal innerhalb von zwei Jahren. Davon hatte er sich nie wieder erholt. Er hat dann alles abgeben müssen. Sein Eigenheim konnte er aber behalten.