nicht selten werden auch Tresore entfernt u. geklaut- also ich persönlich würde schon versichern..
tut mir leid, ich seh gerade da wurde ne Umfrage draus- das wollt ich gar nicht- also nicht wundern...ich freu mich aber über hilfreiche Antworten :-)
evtl. bleibst Du darauf sitzen, denn siehe hierzu meinen Tipp in Bezug auf Motorrädern: http://www.finanzfrage.net/tipp/lieber-nicht-neben-motorrad-parken-faellt-dieses-um-bekommt-man-schaden-am-auto-nicht-bezahlt
uups-sorry-wollte ja zu den Tipps
ob es mehr Sinn macht wird davon abhängen ob es aktuell bessere Zinsen gibt bei Schatzbriefen als Deine Papiere abwerfen. Ein Umtausch ist meines Wissens nach gratis (12 Mt. Haltefrist vorausgesetzt)- warum also ggf. nicht tauschen. Wer weiß wie die Zinsen bei Ablauf des Papiers sind?
ich fürchte, man hat keinen Anspruch drauf, siehe hier: http://rente-rentenberater.de/20100401308/gesetzliche-krankenversicherung/kein-sportrollstuhl-auf-kosten-der-krankenkasse
ich denke auch,vom Buchungspreis her wird sich das nix nehmen,meine Bank hat hier zumind. keine Angabe im Preisverzeichnis- aber das Geld ist halt dann evtl. schneller beim Empfänger, wenn du die gleiche Bank wählst
hierzu hab ich mal gegoogelt, viell. hilft das weiter: Sozialgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011 - S 15 EG 29/10 -.
eigentlich logisch, wenn keine Bautechnische Verwendung vorliegt, gehörts wohl zum Einkommen u. kann mit angerechnet werden. Sind ja schließlich staatl. Leistungen,warum sollte hier keine Aufrechnung möglich sein?
hab hierzu folgenden Fall gelesen/Zitat aus dem Netz:
Arbeitnehmer müssen sich möglicherweise bald nicht mehr mit immer wieder neu befristeten Arbeitsverträgen abspeisen lassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt fragte am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, ob solche Kettenbefristungen zulässig sein können. (Az: 7 AZR 443/09 (A)
Kettenbefristungen sind nach deutschem Recht eigentlich nur als Ausnahme zulässig, aber dennoch durchaus verbreitet. Der Arbeitgeber muss dabei für jede Befristung einen neuen Sondergrund geltend machen, etwa Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub anderer Mitarbeiter.
In dem vom BAG zu entscheidenden Fall war die Klägerin über elf Jahre lang mit 13 befristeten Verträgen als Justizangestellte beim Amtsgericht Köln beschäftigt. Nach deutschem Recht war dies zulässig, weil die Justizverwaltung immer wieder Schwangerschaft, Elternzeit oder Sonderurlaub anderer Angestellter als Befristungsgrund nennen konnte. Vom EuGH will das BAG nun wissen, ob das europäische Recht eine Festeinstellung vorschreibt, wenn ganz offenkundig ein dauerhafter Vertretungsbedarf besteht.
Dem Kind die Wichtigkeit von Sparen beizubringen hat für mich nichts mit Weltspartag zu tun. Von mir aus kann der abgeschafft werden,mich nerven die langen Schlangen in der Bank in der Weltsparwoche (geht ja nun sogar 1 Woche lang!!!!)
Mehr als 1000 Euro dürften wohl nicht gehen am Automaten, frag mal in der Bank direkt, ich glaube da kann man mehr Geld abheben - und zwar entsprechend dem noch vorhandenen Kartenlimit.
Klar geht das noch. Meine Bank hat mir die Adresse der Landesbank gegeben, dort hab ich das Geld (auch Münzen) hingeschickt u. die Gutschrift auf meinem Konto ließ nicht lang auf sich warten. Frag Deine Bank.
nein, wobei ich für gewöhnlich immer einen Verwendungszweck mit angebe, um mich auch Jahre später noch daran zu erinnern, welche Zahlung ich veranlasst habe, insb. bei ebay-Käufe usw.
eine Woche - dann bist Du auf der sicheren Seite.
das hab ich noch nie gehört? Und Du hast sicher alles so gemacht wie immer- es soll schon vorgekommen sein, das Geld vom Vormann im Schlitz stecken blieb, aber das hättest Du ja dann wohl gemerkt, wenn Du hättest nix eingeben müssen. Leider weiß ich auch nichts genaueres zu Deiner Frage, aber ich wär dankbar wenn Du mir die Bank nennst, da wechsle ich dann auch gern hin :-)
nach 12 Monaten dürftest Du zum ersten Mal Anspruch auf Rückerstattung haben
Hast Du einen Behindertenausweis bekommen für die Dauer der Schwangerschaft- ohne Ausweis siehts schlecht aus.
hab das heute auf der Internetseite von t-online gelesen, meinst du das: Kreditkartenmissbrauch beim Miles & More Programm der Lufthansa (Foto: imago) Kreditkartenmissbrauch beim Miles & More Programm der Lufthansa (Foto: imago) Vergrößern In Deutschland gibt es laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD) einen neuen Fall von Kreditkartenmissbrauch. Der Zeitung zufolge sind derzeit MasterCard-Kreditkarten des Lufthansa-Bonusprogramms Miles & More betroffen. Bei Kunden, die in Hotels des US-Unternehmens Starwood (Sheraton, Westin, Le Méridien) Übernachtungen mit ihrer Karte gezahlt hätten, sei es zu illegalen Abbuchungen gekommen, berichtete die Zeitung weiter.
siehe hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-fluggast/muss-ich-flugverspaetungen-ueber-mehrere-stunden-ohne-entschaedigung-der-airline-hinnehmen.html