Guten Tag,

ich habe mein PC ca. 1 jähr nach der Anmeldung meines Kleingewerbe gekauft und auch aus diesen Zweck benutzt. Abgeschrieben habe ich ihn 2017 u. 2018. Jetzt habe ich aber mein Gewerbe Mitte 2019 abgemeldet. Die Frage ob ich trzd. den Computer nochmal abschreiben darf(komplett oder wieder anteilig?). Danke im Voraus für die Unterstützung