ich mache gerade meine Steuererklärung und hatte mehrere Tätigkeiten bei denen ich als Kleinunternehmer Rechnungen gestellt habe. Diese kämen Theoretisch alle als Übungsleiter in Frage. Nun ist die Frage ob ich selbst entscheiden kann das ich sie bei einem Auftraggeber geltend mache. Dieser hatte mich auf Honorarbasis engagiert zur künstlerischen Betreuung und Projektbegleitung von Workshops und Atelierplätzen in einem Jugend- Kunstprojet. Ich bin selbst Künstlerin und Kunsttherapeutin. Der Träger ist Städtisch finanziert vom Sozialreferat und vom Kulturreferat. Insgesamt hab ich für diese Tätigkeit in dem Jahr 2022, 2.400Euro in Rechnung gestellt.