Mündelsichere Geldanlage bei Betreuung
Hallo!
Das Geld einer unter gesetzlicher Betreuung stehenden Person muss ja mündelsicher angelegt werden, also z.B. nicht in Aktien. Meine Fragen:
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Muss ein bestehendes Aktiendepot aufgelöst werden, oder gilt das nur für Neuanlagen?
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Und wie schaut das mit Anlagen aus, die man nicht "mal eben" flüssig machen kann, z.B. eine Einlage in einem geschlossenen Immo-Fonds?
Danke fürs Lesen und Gruß = RR
Geldanlage