Hallo!

Das Geld einer unter gesetzlicher Betreuung stehenden Person muss ja mündelsicher angelegt werden, also z.B. nicht in Aktien. Meine Fragen:

  • Muss ein bestehendes Aktiendepot aufgelöst werden, oder gilt das nur für Neuanlagen?

  • Und wie schaut das mit Anlagen aus, die man nicht "mal eben" flüssig machen kann, z.B. eine Einlage in einem geschlossenen Immo-Fonds?

Danke fürs Lesen und Gruß = RR