Meine Eltern beziehen Leistungen als Grundsicherung. Beim stellen eines neuen Antrages, möchten die Behörden wissen, ob Sie Eigentum im Ausland besitzen. Fakt ist Sie bestizen eine Ferienwohnung, beziehen aber keine Miet oder Pachteinahmen. Müssen Sie diese den Behörden mitteilen, wenn ja, können Leistungen gekürzt werden? Viele Dank im Voraus für die Antowrten