Hallo,
Die für meine neue Wohnung zuständige Hausverwaltung besteht darauf, dass an den Briefkästen nur die Wohnungsnummern stehen, was schon Probleme mit der Postzustellung gegeben hat. Einer Aufforderung, den Namen anzubringen, kam man leider nicht nach.
Im Mietvertrag steht folgender Satz:
"Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter sowie im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung sowie mit Blick auf die öffentliche Förderung des Objekts darf der Mieter [...] keine Schilder, Aufschriften oder Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen oder am Mietobjekt anbringen bzw. auf dem Grundstück aufstellen. Ausnahmen sind die üblichen Namensschilder des Mieters an den dafür vorgesehenen Stellen (Klingelanlage., Briefkasten etc.), die in einheitlicher Form vom Vermieter erstellt werden."
Geht daraus hervor, dass der Name angebracht werden soll? Sollte ich noch einmal mit einer Frist um eine Beschriftung bitten?
Liebe Grüße