Rechte hast Du schon, aber diese Durchzusetzen sind meistens mehr als schwierig und langwierig. Ich würde evtl. echt raten, einen anderen Arbeitgeber zu suchen, was aber nicht unbedingt im Moment leicht ist. Leider sind manche Arbeitgeber so dass Sie mit den Löhnen spielen und mit den Mitarbeitern.

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Wie wfwbinder es sehr schön erläutert hat gibt es für den Kunden keine Änderung der Haftung. Der Vorteil einer GmbH in der heutigen Zeit liegt nur in der Haftung. Aber es ist schon oft Bewiesen worden, dass diese Haftungsbeschränkung eigentlich ein Märchen ist. Als Geschäftsführer einer GmbH oder als geschäftsführender Gesellschafter muss man der Bank gegenüber teilweise Bürgschaften übernehmen, die jenseits von gut und Böse sind. Somit ist das mit der Haftung ausgehebelt. Die Bürgschaften sind meistens selbstschuldnerische Bürgschaften. Wenn dann ein Konkurs droht oder eine Insolvenz, dann hängt man trotz allem mit dem Privaten Vermögen drin.

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Das dauert etwas, bis diese Kontopfändung weg ist. Die Bank oder Sparkasse macht erst etwas, wenn das Schreiben vorliegt. Du kannst aber in jedem Fall eine Kopie oder ein Fax anfordern und es dann selbst zur Bank oder Sparkasse bringen. Vielleicht klappts dann. Aber ich weis aus Erfahrung das dies trotz allem einige Zeit braucht. Warum das so dauert kann ich nicht sagen.

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Ich glaube, die Sache ist eindeutig - die Ware ist im Gewahrsam des Käufers kaputt gegangen. Manchmal ist aber vielleicht auch ein Anruf beim Weinhändler ganz gut und dem einfach von seinem Mißgeschick erzählen - vielelicht gibt es ja ein paar Flaschen als Trostpflaster ! viel Glück

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Es gibt auch die Möglichkeit, ein Jahr mal auszusetzen und nur die Zinsen zu bezahlen. Einen guten Grund dafür wäre ja da - das Studium - aber in jedem Fall würde ich mit dem Bankberater Deines Vertrauens reden. Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten

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