Zum 01.10. habe ich von einem vollzeit Arbeitsverhältnis in eine teilzeit Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber - befristet auf die Dauer des Masterstudiums - gewechselt. Da ich nicht mehr als 20h/W arbeite, falle ich unter das Werkstudentenprivileg und zahle nur RV + LSt. Nach meinem Verständnis ist meine erste Tätigkeitsstätte ab dem 01.10 die Uni. D.h. ich setze meine Fahrtkosten zur Uni mit der Entfernungspauschale ab. Aber wie halte ich es ab dem 01.10 mit meinen Fahrtkosten zu meiner Firma? In diversen Steuerprogrammen führt dieser komplexe Fall zu Fehlern. Können Sie/Ihr mir hier evtl. eine Hilfestellung geben, wie man diesen Fall steuerrechtlich korrekt darstellt bzw. abbildet?