Antwort
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt ist der Arbeitgeber lt. Nachweisgesetz verpflichtet gewisse Dinge schriftlich zu fixieren.
Nachweisgesetz: § 2 Nachweispflicht (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Quelle: Bundesministerium der Justiz Alles weitere unter: http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html