Meine Eltern (beide Rentner) haben ein Vermögen, das es ihnen ermöglichen würde eine immobilie zu kaufen. Zur Zeit leben sie in einer Mietwohnung. Meine Frage: Falls einer der beiden ein Pflegefall im Heim wird und die Kosten nicht aus den mtl. Bezügen bezahlt werden können greift das Amt ja auf das Ersparte zurück. Wenn Sie aber eine Immobilie besitzen und der Partner bewohnt diese Immobilie ist diese davon doch nicht betroffen und müsste nicht verkauft werden? Wenn nach einigen Jahren die Immobilie verkauft wird, muss dann der gesamte Anteil der vom Amt bezahlten Pflegekosten zurück erstattet werden? Gibt es da Verjährungsfristen? Den Kauf einer vermieteten Immobilie betrifft das sicher nicht, ich gehe davon aus dass bei vermieteten Immomilien die Mieteinnahmen sowieso als Einnahme berücksichtigt werden. Vielen Dank