Muss ich wenn ich als Yoga- oder Taiji-Lehrer in einen selbstständigen Nebentätigkeit nur einen einzigen Kurs anbiete trotzdem ein Gewerbe anmelden?

Zusatzfrage: Wie wirken sich die Einnahmen aus einem solchen Kurs auf die Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung aus, wenn ich Hauptberuflich einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob ausübe?