laut Wiki bedarf auch die Löschung der notariellen beglaubigten Form, ist die Ausfertigung denn notariell beglaubigt? Frag doch am besten die Bank, die macht das öfters http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6schungsbewilligung
zu allererst muß ich mich für die zahlreichen gemeinen und unnützen Antworten der anderen entschuldigen-find es wahnsinn, wie man jemand, der Leid erfahren hat, aus welchem Grund auch immer, hier nieder macht und beleidigt. Ich kann Dir nur den Tip geben, Dir ein Angebot machen zu lassen in Sachen Schadenersatz, und dies dann vielleicht dem Verbraucherschutz oder Anwalt zu übergeben zur Überprüfung. Wenn Du deshalb krankgeschrieben bist, zählt auch die Dauer des Ausfalls mit. Außerdem gabs das unlängst in einem ähnlichen Fall auch bei Gummibären: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/haribo-muss-mann-wegen-zersplitterter-zaehne-schmerzensgeld-zahlen-a-901534.html
empfehlenswert ist das natürlich, sofern der Arbeitgeber diese zusätzlich bezahlt das ist dann wirklich "geschenktes" Geld, aber wie es am besten anzulegen ist, hängt vom Enkel ab. Es gibt hier ja diverse Möglichkeiten. Eine direkte Beratung macht also Sinn. Wende Dich an die Bank, dort wo er das Konto hat -die bieten Beratungen für Berufsanfänger in verständlicher Sprache an.
ja, Zinssicherheit hast Du dann-aber auch Abschlußgebühren, die mit einbezogen werden müssen, verbunden mit niedriger Guthabenverzinsung.
ja, natürlich geht das, aber das bedingt dann auch anfangs hohe Abschlußgebühr
mir ist bekannt, daß jeder gegen Vorlage der Rechnung vom Konto des verstorbenen Bestattungskosten bezahlen kann- das wäre ja dann in diesem Fall so gewesen. Konfrontier die Erben mit der Rechnung-diese denke ich müssen dir die Kosten ersetzen.
Vergleich unbedingt, ich hab gehört, daß für Junge Leute das nicht so ideal ist, weil die beim Bahr-Tarif für die Älteren mitbezahlen. Für Ältere mag das eine coole Sache sein. Unbedingt beraten lassen vor Abschluß.
sieh mal hierzu http://daselixirderanwaelte.wordpress.com/2012/11/25/betreiben-anwalte-sogenannten-mandantenfang-durchs-tv-und-im-internet/
Die 18 Mt. Mindestversicherungszeit wurden ja schon erwähnt, bevor Du wechselst, würde ich der Krankenkasse aber sagen, daß Du deshalb wechselst-viell. gibts Verhandlungsspielraum Wartezeiten für die Zahlung bei der Neuen Krankenkasse sollte es aber nicht geben.
wenn Du Lasern meinst: meineErfahrung ist, die Krankenkasse bezahlt nicht -jedoch sind die Kosten in der Einkommensteuererklärung ( Sonderausgaben )absetzbar