Auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichtes müssen Versicherer seit 2008 Ihre Kunden an den stillen Reserven beteiligen, wenn die Ansparzeit der entsprechenden Verträge ausläuft, bzw. eine Rente aus den Policen fällig wird. Ende 2012 wurde hierzu jedoch ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgelegt, welcher beinhaltete, dass Versicherer ab 2013 die Kunden nicht mehr in bislang üblicher Höhe an den stillen Reserven beteiligen müssen. Zwar wurde das Gesetz vom Bundesrat im letzten Moment gekippt, allerdings wird ein neuer Entwurf in diesem Jahr abgestimmt. Sicher ist bereits jetzt, dass die Beteiligung zukünftig deutlich geringer ausfallen wird, wie sich dies jedoch in konkreten Zahlen ausdrückt, bleibt abzuwarten.
Prinzipiell können Ansprüche bis zu 3 Jahre nach Kündigung des Vertrages garantiert nachreguliert werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Nachregulierung darüber hinaus möglich. Lassen Sie Ihre bereits gekündigten Vertrag am besten von einem Experten prüfen, dieser kann Ihnen explizit Auskunft erteilen, ob in Ihrer Police noch Geld steckt.
Leider hat Ihre Versicherungsgesellschaft Sie mit diesem Modell schlecht beraten. Mit einem garantierten Zinssatz von 1,21 % liegen Sie – selbst im aktuellen Niedrigzinsumfeld – unter dem Durchschnitt. Sollte die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen sein, sollten Sie diesen Vertrag unbedingt widerrufen und sich den Gesamtbetrag Ihrer Lebensversicherung auszahlen lassen. Es gibt definitiv gewinnbringendere Möglichkeiten diese Summe zu reinvestieren.
GAFIB und WilfriedC haben es bereits angedeutet: es geht Ihnen vermutlich gar nicht um den Garantiezins, also den Zinssatz, den die Versicherungsgesellschaften für Ihre Deckungsrückstellung zugrunde legen. Dieser garantierte Zinssatz wird bei Abschluss eines Versicherungsvertrages festgehalten und gilt bindend für die gesamte Vertragslaufzeit. Das heißt: Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzen, gilt weiterhin jener Garantiezins, der bei Abschluss der Police zugrunde gelegt wurde, unabhängig davon, ob der Garantiezins zukünftig weiter gesenkt wird oder nicht. Sollten Sie derzeit in Erwägung ziehen eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen – wovon wir Ihnen dringend abraten möchten – würde aktuell ein Garantiezins von 1,75 % zugrunde gelegt.
Ihre Frage legt jedoch viel mehr nahe, dass Sie sich Sorgen um die generelle Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung machen und diese Verunsicherung ist auch durchaus berechtigt. Experten prognostizieren, dass sich der negative Trend von 2012 auch in diesem Jahr fortsetzen wird und die Beteiligungen sogar unter 3,5 Prozent sinken können. Grund hierfür sind u.a. der langfristige Verfall der Kapitalmarktzinsen, die Euro-Schuldenkrise oder der Wertverfall von Staatsanleihen. Voraussichtlich am 24. Januar wird die Rating-Agentur Assekurata konkrete Zahlen zur Verzinsung der einzelnen Versicherungshäuser veröffentlichen.
Wie in vorangegangenen Antworten bereits angedeutet, handelt es sich hier nicht um ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofes, sondern um die Tatsache, dass die Allianz ihre Nichtzulassungsbeschewerde am BGH zurückgezogen hat. Dieser Rückzug führte letztlich dazu, dass das bereits 2011 erlassene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart rechtskräftig geworden ist. Der Allianz drohen dadurch, nach eigenen Schätzungen, Rückzahlungen in Höhe von bis zu über 100 Millionen Euro. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg geht sogar von bis zu 6 Milliarden Euro aus!
Fakt ist allerdings, dass Sie in Ihrem speziellen Fall leider keine weiteren Ansprüche geltend machen können. Der Umstand, dass Ihre Lebensversicherungen bei anderen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurden, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Denn auch andere Versicherer haben über längere Zeiträume ähnliche Klauseln zu Abschluss- und Stornogebühren wie die Allianz in Ihren Policen verwendet, wodurch auch andere Versicherungskunden gute Chancen auf eine Nachregulierung der Rückkaufswerte ihrer Lebens- und Rentenversicherungen haben (der BGH hat in jüngster Vergangenheit beispielsweise ebenfalls entsprechende Urteile gegen den Deutschen Ring, Generali, Ergo und Signal Iduna erlassen). Ausschlaggebend in Ihrer persönlichen Situation ist vielmehr, dass Sie die Versicherungen weiter verkauft haben und demnach nicht mehr Besitzer sind. Damit haben Sie auch vermeintliche Nachzahlungsansprüche an den neuen Besitzer abgetreten.
Wenn Sie Ihre Police verkaufen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie verkaufen Ihren Versicherungsvertrag an einen Aufkäufer, der Ihnen einen Teil des Verkaufswertes sofort auszahlt. Nach Aufkauf kündigt der Händler Ihre Police und reinvestiert den entsprechenden Rückkaufswert. Aus dieser Reinvestition erhalten Sie wiederum später eine weitere Ratenzahlung. Meist erstreckt sich die Auszahlung der jeweiligen Raten jedoch über mehrere Jahre. Und die Anbieter entsprechender Modelle sind wenig seriös.
Sie verkaufen Ihre Police an einen Investor, der den Versicherungsvertrag fortsetzt. Als Ausgleich für die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaften erhalten Sie einen vorher vereinbarten Kaufpreis auf Ihr Konto, der günstigenfalls über dem Rückkaufswert der entsprechenden Versicherung liegt. Zusätzlich dazu ist es – je nach Angebot – möglich, dass Sie den Todesfallschutz behalten können. Aufgrund der schlechten Lage an den Kapitalmärkten sind lukrative Offerten für diese Variante des Verkaufs jedoch spärlich gesät.
Sie lassen Ihre Police von einem Investor aufkaufen, der Ihnen - unabhängig davon, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie den Vertrag geschlossen haben - ohne Restlaufzeitbegrenzung und ohne Mindestrückkaufswerte sofort eine rentable Kaufsumme zahlt und den Vertrag dann kündigt. Empfehlenswert ist hier beispielsweise das Modell AnkaufPlus mit TÜV-zertifizierten Verfahren und Höchstpreisgarantie. So erhalten Sie bis zu 20 % mehr Geld als bei eigener Kündigung.
Klingt tatsächlich nach über bzw. falsch versichert – schauen wir uns Ihre Versicherungen einmal im Einzelnen an.
- Kfz-Versicherung: für Fahrzeughalter Pflicht
- Risiko-LV: für Familienernährer ratsam
- Privathaftpflicht: sollte jeder haben
- (Kfz-)Rechtsschutz: wenn noch Geld übrig ist, immer gut
- Unfallversicherung: Achten Sie hier unbedingt auf die Prozessquote, denn eine Versicherung, die im Schadensfall nicht leistet, braucht keiner, sonst in Ordnung
- Berufsunfähigkeitsversicherungen: kritisch! Hier gibt es kaum einen Versicherer, der im Schadensfall tatsächlich reguliert – und die Frage ist, ob man diese Versicherung wirklich braucht, denn es wird nur die erlernte oder ausgeübte Tätigkeit abgesichert. Können Sie diese nicht mehr ausüben, dann können Sie wahrscheinlich noch eine andere Tätigkeit ausüben. Zudem ist man meist nur für eingeschränkte Zeit berufsunfähig und hat dann einen neuen Job – und dann wäre die Versicherung sinnlos...Berufsunfähig wird man meist durch einen Unfall oder eine Krankheit. Unfall ist einfach und preiswert abzusichern und Krankheit durch eine schwere Krankheitenversicherung (schon wieder sehr teuer). Da müssen Sie sich entscheiden, ob Sie dieses Risiko versichern wollen, das wären monatliche Kosten zwischen 100-300 Euro und ob Leistungen gezahlt werden, ist auch wieder fraglich. Oder man wird völlig erwerbsunfähig und dann greift die gesetzliche Absicherung.
- private Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung: Seit einiger Zeit nicht mehr rentabel; selbst Tagesgeldkonten sind inzwischen häufig lukrativer
- Kombinationen: Nie gut für den Versicherungsnehmer (unflexibel, teuer und undurchsichtig)
Alle anderen Versicherungen sind ziemlich sinnlos – um nur ein paar Beispiele zu nennen:
- Glasversicherung, Brillenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Hochzeitsrücktrittsversicherung
- Ausbildungsversicherung u.ä.
- Insassenunfallversicherung
Bedenken Sie zudem, dass Versicherungen der Absicherung dienen, nicht der Geldanlage! Möchten Sie eine Versicherung kündigen, dann lassen Sie sich nicht von Ihrem Vermittler von etwas anderem überzeugen – bei Lebens- und Rentenversicherungen holen Sie sich am besten einen Profi zur Kündigung, denn nur so können Sie (große) Verluste vermeiden.
Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) muss eingehalten werden. Bedenken Sie dabei bitte, dass nicht etwa Ihre gesamten Beiträge mit diesem Zins verzinst werden, denn so funktionieren Lebensversicherungen bzw. private Rentenversicherungen nicht. Stattdessen können Sie sich das wie folgt vorstellen:
Sie zahlen monatlich bspw. 100 Euro: - 10 Euro nimmt sich die Versicherung für die Risikoabsicherung - 20 Euro nimmt sich die Versicherung für die Kosten (Verwaltung, Provisionen etc.) - 5 Euro gehen den Rückversicherer (Protektor) - nur die übrig bleibenden 65 Euro fließen in Ihren Sparanteil, werden angelegt und mit dem garantierten Zins verzinst
Allerdings kann es auch passieren, dass eine bzw. viele Versicherungen in Not geraten. Dann wird 1. keine Überschussbeteiligung mehr bezahlt, der 2. Schritt sind sicher kleine, heimliche Gesetzänderungen (wie kürzlich geschehen), dass die Versicherungen weniger leisten müsse. 3. könnte §89 VAG in Kraft treten, sodass die Versicherer zeitweise gar nichts mehr auszahlen müssen und 4. kann es auch passieren, dass der garantierte Wert nicht mehr gezahlt werden kann und muss.
Rette sich wer kann…
Gute Frage! Leider hat kaum ein Lebensversicherter von dieser schnellen Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mitbekommen. Tatsächlich ist es so, dass Sie weniger Verlust erleiden, wenn Sie Ihre Police vor dem 21.12.2012 kündigen. Die Umwandlung in eine private Rentenversicherung bringt Sie nicht weiter, denn hier fallen wieder horrende Kosten an (Provisionen usw.).
Weitere Informationen über die Änderung können Sie nachlesen unter: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:lebensversicherungen-versicherern-droht-kuendigungswelle/70116610.html
Ansonsten: Möchten Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen, um Verluste zu vermeiden.
Das ist abhängig von Ihrem konkreten Vertrag. Bei manchen Policen können Sie einen einzelnen Bestandteil kündigen, den anderen fortführen. Bei anderen Verträgen lässt sich ein Bestandteil stilllegen und wieder andere Vertragsbedingungen erlauben beides nicht. Um eine konkrete Antwort zu erhalten, müssen Sie also in der Police die konkreten Bedingungen nachlesen bzw. den Vermittler befragen.
Wurden Ihnen Produkte verkauft, die Sie gar nicht wollen und/oder benötigen und Sie haben sich nicht getraut, dies dem Vermittler zu sagen, dann besteht die Möglichkeit des Widerrufs. Dazu genügt ein einfaches Schreiben an die Versicherung mit Nennung der Policenummer.
Daneben gilt: Absicherung und Geldanlage stets trennen – überlegen Sie sich, ob Sie die Lebensversicherung benötigen. Eine reine Risikolebensversicherung ist für Familienernährer ratsam, mehr nicht. Zudem sollten alle Versicherungen einzeln, nicht gekoppelt, abgeschlossen werden.
In einem Punkt haben Sie recht: Ist das Unternehmen zahlungsunfähig werden Sie Ihr Geld nicht wieder sehen. Bei einer prognostizierten Rendite von 7,5% sollte Vorsicht geboten sein, denn realistisch ist eine solche Rendite im Moment nicht. Erfahrungen bezüglich der Monarchis GmbH können wir Ihnen jedoch nicht mitteilen, aber einige Fragen die sich sofort aufdrängen: Aus Ihren Ausführungen entnehmen wir das Monarchis wohl einen Immobilienbestand haben soll – da wäre zu klären, ob die Immobilien wirklich vorhanden sind UND belastungsfrei und vermietet sind. Decken die Mieteinnahmen die Renditezusagen für alle Beiteiligten? Wie will man das Kapital in 5 Jahre zurück zahlen? Usw... – viele Fragen, die Sie sich beantworten sollten – sprich bevor Sie in ein deratiges Angebot investieren, müssen Sie dieses bis ins Kleinste durchleuchten und verstehen – nur wenn Sie es wirklich verstehen, sollten Sie sich dort beteiligen – ansonsten gilt Finger weg! Und wenn auch nur der kleinste Zweifel an den Zahlen besteht, gilt ebenfalls Finger weg! Wenn Sie zocken wollen, gehen Sie am besten ins Casino – dort macht es auch noch Spass, wenn Sie Ihr Geld verspielen. Bei Geldanlagen ist der wichtigste Aspekt, dass Sie sicher sind, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen und zwar zusätzlich zu einer Rendite...
Zu den Lebensversicherungen: Haben Sie 3 Policen abgeschlossen, dann müssen im Todesfall auch alle 3 leisten! Aber bei Kapitalbildenden/fondsgebundenen Policen ist der Erlebensfall entscheidend. Haben Sie einmal nachgerechnet, was Sie dann bekommen und ob sich diese Verträge lohnen? Das können Sie schnell und einfach mithilfe eines Versicherungswertrechner prüfen (einfach googeln).
Private Rentenversicherungen sind vom Prinzip her auch nur Kapitallebensversicherungen. Bei beiden Policenarten bekommen Sie nach x Jahren Vertragslaufzeit einen garantierten Betrag ausgezahlt – mehr muss nicht geleistet werden. Ob Überschüsse entstehen und ob Sie diese dann auch anteilig bekommen, hängt vom Versicherungsunternehmen ab. Unsere Erfahrungen sind hier eher schlecht – und die Renditen sinken weiter.
Selbst berechnen können Sie den Rückkaufswert nicht – zu Grunde liegen hier komplexe versicherungsmathematische Berechnungen, die zudem bei jedem Versicherungsunternehmen anders sind. Sie als Versicherungsnehmer können lediglich erfahren, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist. Dafür gibt es eine jährliche schriftliche Wertmitteilung von Ihrer Versicherung oder Sie erfragen den Wert telefonisch. Zudem können Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Lebensversicherung mithilfe eines Rückkaufswertrechners (kostenfrei zu ergoogeln) prüfen und mit den von der Versicherung mitgeteilten Wert vergleichen.
Sie rufen die Politik um Hilfe, Gesetze werden verändert, die Unternehmen gerettet und die Verbraucher erneut benachteiligt…
Und etwas weniger sarkatisch schreibt die FTD über dieses Thema, kommt im Ergebnis aber zu der obigen Aussage. Lesen Sie einfach einmal diesen Artikel:
http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:lebensversicherungen-versicherern-droht-kuendigungswelle/70116610.html
Sollte eine Versicherung den Garantiezins nicht mehr zahlen können, dann greift erst einmal § 89 VAG. Dieser besagt, dass die Versicherungen geschützt sind und erst einmal nicht mehr leisten müssen – Versicherungsnehmer bekommen dann also keine Auszahlungen für eine festgesetzte Dauer – so oder so: Der Verbraucher trägt die Konsequenzen…
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung "auszahlen" lassen möchten, ist diese beendet, also vorzeitig gekündigt. Da dabei in den meisten Fällen große finanzielle Verluste entstehen, sollten Sie mit bedacht vorgehen und in jedem Fall nachrechnen, ob Verluste entstehen bzw. wie hoch die Rendite tatsächlich ist. Das können Sie am einfachsten und schnellsten überprüfen, indem Sie einen kostenfreien Rückkaufswertrechner im Internet nutzen.
Eine konkrete Vorlage zur Kündigung einer Lebensversicherung finden Sie hier. Diese können Sie direkt kopieren, Ihre Daten eintragen und an die Versicherung schicken – am besten per Einschreiben:
http://www.lv-doktor.de/Lebensversicherung-Muster-Vorlage
Dort finden Sie auch weitere wichtige Informationen rund um die Thematik vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung.
An dieser Stelle können wir Ihnen leider nicht helfen, dazu bedarf es weiteren Informationen, die wir zum Beispiel telefonisch besprechen könnten.
Wenn Sie nicht wissen, ob und wie Sie mit Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung fortfahren, dann schauen Sie auf die folgende Seite:
Werbung durch Support gelöscht
Dort werden Ihnen alle Ihre möglichen Wege aufgezeigt und erklärt. Sicher finden Sie auch die für Sie beste Lösung.
Nicht von vornherein. Versicherungen arbeiten oftmals unter dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter". D.h. der eine klagende Versicherungsnehmer bekommt das Geld, das ihm zusteht, alle anderen die Rückkaufswerte (wie üblich berechnet).
Entschieden wurde kürzlich, dass die Versicherungsbedingungen bei 2 Versicherungen teilweise unrechtmäßig und damit unwirksam sind. Daraus folgt, dass die Verträge zum Teil gar nicht zustande gekommen sind und prinzipiell rückabgewickelt werden können. Weitere (analoge) Verhandlungen gegen weitere Konzerne folgen. Wie Sie sehen: Eine sehr komplexe und schwierige Angelegenheit. Allein ist der Verbraucher i.d.R. machtlos – das heißt jedoch nicht, dass sich der kleine Mann nicht wehren sollte, ganz im Gegenteil. Es ist jedoch ratsam, sich einen Profi zur Seite zu holen, die kündigen die Policen professionell und streben darüber hinaus die komplette Rückabwicklung an.
Da haben Sie etwas verwechselt.
Zweitmarkt von Lebensversicherungen: Sie als Versicherungsnehmer möchten Ihre Lebens- oder Rentenversicherung nicht weiter führen, dann können Sie diese verkaufen an einen sogenannten Zweitmarktanbieter. Das sind die klassischen Aufkäufer:
Diese Aufkäufer zahlen Ihnen bis zu 3% über den aktuellen Rückkaufswert aus und führen die Police in den meisten Fällen fort. Dabei werden nur Policen mit geringer Restlaufzeit und einem hohen Mindestvertragsguthaben akzeptiert, Fondspolicen mehrheitlich nicht. Ebenfalls nicht angekauft werden Policen mit eingeschlossenen Risikobausteinen wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung u.a.m. Da sich dieses Modell kaum noch rentiert (denn Lebensversicherungen sind selbst bei regulärem Ablauf nur noch selten rentabel) werden immer weniger Policen aufgekauft.
Daneben gibt es besondere Aufkäufer: Hier muss der Kunde über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Die Lebensversicherung wird bei diesen Aufkäufern durch spezialisierte Rechtsanwälte gekündigt, wodurch sich der Rückkaufswert um bis zu 20 % erhöht – gegenüber der eigenständigen Kündigung. Diesen bekommt der Versicherungsnehmer sofort. Zudem wird die Versicherung auf komplette Erstattung aller eingezahlten Beiträge nebst Zinsen verklagt.
Ja, auch fast abgelaufene Lebensversicherungen können vorzeitig aufgelöst (also gekündigt) werden. Die Frage ist, wie hoch die Stornogebühren und weitere Kosten sind, die die Versicherung Ihnen dann abziehen wird. Dies können Sie eigenständig wohl nicht verhindern – eine professionelle Kündigung schon. Dabei erhöht sich der Rückkaufswert sofort um bis zu 20%.
Ob Sie so kurz vor Ablauf noch kündigen möchten, müssen Sie jedoch selbst entscheiden. Wie viel Sie jetzt von der Versicherung bekommen würden, können Sie problemlos bei der Gesellschaft anfragen.
Was Sie beschreiben, ist unserer Meinung nach Ihr gutes Recht. Deshalb sollten Sie sich nicht von der Versicherung abweisen lassen – zumal es seit 2008 die Pflicht der Versicherungen ist, die Kosten offen zu legen.
Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und schicken dies an die Versicherung. Bekommen Sie keine Antwort, sollten Sie sich Unterstützung holen. Ist Ihnen bekannt, dass teilweise bis zu 30% der Kundenbeiträge für Kosten verloren gehen? Dann können Sie sich vielleicht denken, warum die Versicherung keine Auskunft gibt. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass sich Lebens- und Rentenversicherung i.d.R. für den Verbraucher nicht lohnen, wohl aber für die Konzerne. Nicht umsonst kündigen immer mehr Versicherungsnehmer Ihre Policen vorzeitig und versuchen zu retten, was noch zu retten geht. Obwohl die Mehrheit davon spricht, dass erst die Kündigung Verluste verursacht, so ist es bereits der Abschluss dieser oftmals nachteiligen Verträge. Siehe auch:
http://www.vzhh.de/versicherungen/151190/Oehler_Studie_Handout.pdf
Versicherer vereinbaren einen Stornoabzug, der beispielsweise auf die noch ausstehenden Versicherungsprämien bis zum regulären Vertragende in 30 Jahren bezogen wird – dieser beträgt x % davon und wird dann vom Rückkaufswert abgezogen. Unserer Erfahrung nach liegt der Stornoabzug bei den verschiedenen Gesellschaften üblicherweise in etwa zwischen 5 und 10% des Rückkaufswertes , kann allerdings in Einzelfällen auch den gesamten Rückkaufswert ausmachen, sodass der Versicherte dann keine Erstattung bekommt.
Wie auch immer, Stornoabzüge stellen immer eine Vertragsstrafe dar, die der Versicherungsnehmer zu leisten hat, weil er vertragsbrüchig wird. Aber die gute Nachricht: Die meisten Stornoabzuge sind unzulässig und mit professioneller Hilfe lassen sich die so verlorenen Gelder schnell wiederholen.