Wir sind ein Kaninchenzuchtverein und haben Grundstücke vom Grünflächenamt auf Pachtpassis erhalten und glauben das wir nicht Kündbar sind ,durch das Grünflächenamt unseren Vermieder ,weil wir ein e.V. sind ? Was besagt eigendlich das Bestandsrecht? Müssen die Mitglieder aus den Verein die nicht mehr Züchten können ,weil z.B.Zu alt oder Beruflich außerhalb arbeiten aus den Verein ausscheiden? Muß der Verein nur Kaninchenzüchter aufnehmen ? Ich wäre froh wenn hier einige Punkte geklärt werden könnten. Danke