Hallo, ich habe folgende Frage: Im Dezember 2013 habe ich bei meiner Bank eine Berechnung zur einer vorzeitigen Kreditablösung zum 31.05.2014 durchführen lassen. In den darauf folgenden Schreiben der Bank wurde ein Gesamtbetrag berechnet, indem a) der Restkreditsaldo (23956 €) b) Zinsen bis zum Ablösetermin (1171 €) c) Gebühr für vorzeitige Ablösung (228 €) d) abzügl. der noch anstehenden Raten a 553€ (3318 €) zu einen Gesamtbetrag berechnet wurden (23037 €) Dazu der Satz: Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, muss eine neue Berechnung durchgeführt werden. Nun zum Problem: Durch einen nicht eigen verschuldeten Fehler habe ich den Gesamtbetrag nicht schon zum 31.05.14 überweisen, sondern erst am 10.07.14 (6 Wochen später). Eine neue Berechnung ist nun verständlich, denn es sind in der Zeit ja auch Zinsen angefallen. Nun fordert die Bank aber einen Restbetrag von 562 €, mit der fernmündlichen Begründung, das neben den Zinsen auch neue Gebühren für die vorzeitige Ablösung entstanden sind. Daraufhin habe ich die Abbuchung (per Lastschrift) zurückgezogen und um eine schriftliche Aufstellung der berechneten Gebühren gebeten. Seit nun 3 Wochen warte ich auf die Aufstellung und telef. wöchentlich. mit der Bank. Statt die Aufstellung kam nun schon die 2.Mahnung. Darf eine Bank Gebühren in der Art mehrmals berechnen? Bank: Santander