Hallo,

wir vermieten unsere Ferienwohnung an Feriengäste.
Per 1. November 2021 wurde die Kurtaxe erhöht.
Bei Vermietungen, die mit einem Mietvertrag zum Teil
lange vor diesem Datum zu den zu diesem Zeitpunkt
gültigen Kurtaxenansätzen abgeschlossen wurden,
will die Gemeinde rückwirkend schon die neuen Ansätze
abrechnen.
Ist dies rechtlich zulässig?
Beispiel:
Vermietung: 29.01. - 05.02.2022
Reservationsdatum (Mietvertrag): 15.Juli 2021 (Kurtaxe: 2.-)
Neues Kurtaxenreglement: ab 1.11.2021 (Kurtaxe, neu: 4.80)
Darf schon der neue Kurtaxenansatz von 4.80 verlangt werden?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Peter E. Künzel