Hallo! ich beziehe die große Witwenrente und zusätzlich eine betriebliche Rente aus dem Versorgungswerk meines verstorbenen Mannes. Nach der Geburt eines weiteren Kindes habe ich Antrag auf Elterngeld gestellt. Werden hier nun diese Bezüge angerechnet? Sowohl beim Berechnen des Elterngeldes als auch abzüglicherweise beim Erhalt? Vielen Dank für Eure Antwort!