Guten Morgen,

Mein Vater ist seit Ende Oktober pensioniert. Er war bis dahin Polizeibeamter. Durch private missliche Umstände, hat er irgendwann aufgehört (nach eigener Aussage vor 3 Jahren) aufgehört in seine Anwartschaft für die private Krankenversicherung zu zahlen. Er war während seines Berufslebens bei der freien Heilfürsorge. Nun lässt seine Versicherung seine Anwartschaft leider nicht mehr aufleben und er käme in einen teuren Basistarif. Aufgrund der lethargischen Art meines Vaters, stocken seine Bemühungen nun wieder sich selbst zu versichern und er ist ohne Versicherungsschutz. Zu 70 Prozent müsste er ja nun zumindest über die Beihilfe abgesichert sein. Ich frage mich nun, wie es läuft, wenn mein herzkranker Vater mal wieder zum Arzt muss oder ins Krankenhaus und er die Rechnungen nicht bezahlen kann, ob ich als direktes Familienmitglied in Regress genommen werden kann. Wir gründen selbst gerade eine Familie und ich bin sozusagen die einzige, bei der etwas zu holen ist. Mein Bruder ist zwar erwachsen und verheiratet aber studiert noch. Mein Vater hat arge finanzielle Probleme und ist verschuldet und somit rechne ich fest damit, dass er diese Schulden nicht selbst bewältigen kann.

Ich bin für jeden wertvollen Hinweis daknbar.

LG