Unser Unternehmer hat den D-Arzt vorgeschrieben, welchen wir bei einem Arbeitsunfall aufsuchen müssen. Gilt hier nicht auch die freie Arztwahl ? Auf Grund des Arbeitsunfalles kann doch nur der D-Arzt vorgeschrieben werden, aber nicht konkret ein bestimmter Arzt ? Liege ich hier falsch ? Danke