Ich klage nun leider schon 4Jahre wg des Kindesunterhaltes meines nun 7jährigen Sohnes, der Kindesvater ist Beamter-Polizist-u hat keine freiwillige Auskunft gegeben, die nun 2006 eingeklagt wurde.
Im Laufe der Zeit, gab es einige Gerichtsverhandlunge, wo der Schuldner absichtlich diesen Prozess in die Länge zog-zur Verhandlung plötzlich erkrankt, wichtige Dokumente vergessesn usw
Da ich wußte. d er falsche Angaben vor Gericht macht-eigene gefakte Kopien z.b. u er absolut nicht einigungswillig war, habe ich einen Privatdetektiv angagieren müssen u im Zuge dessen kam noch mehr Prozessbetrug z Vorschein, nicht angegebene Miet- u Pachteinnahmen, falsche km-Angaben z Arbeit, gefälschte Steuerkopien u Grundbuchauszüge-es folgte durch das Familiengericht (AG) ein Teilurteil, wobei er eine eidesstattliche Versicherung seiner Prozessangaben machen musste-seine Berufung beim OLG wurde kostenpflichtig abgewiesen
Er hat diesen Eid abgelegt-u somit einen Meineid geleistet, demzufolge läuft nun ein Strafverfahren wg Prozessbetrug
Das Unterhaltsverfahren ist noch nicht abgeschlossen,es muss noch die letzte Stufe, also der Titel vollzogen werden
Wenn er wg Prozessbetrug verurteilt wird, verliert er dann seinen Beamtenstatus??Er muss jedoch trotzdem, da selbstverschulden-vollen Unterhalt zahlen?-notfalls durch Verkauf von Immobilien-ist das richtig?