Nein, wenn man es nicht weiß, macht man sich NICHT strafbar.

Nur wenn Du es weißt, und versuchst weiterzugeben, machst Du Dich strafbar.

Also wenn Du es weißt / merkst mußt Du zur Polizei oder zur Bank / Sparkasse gehen, und da abgeben.

Du erhälst aber auf keinen Fall dafür Ersatz, deshalb mein guter Tipp und Rat. Wenn Du irgendwo Wechselgeld erhälst, egal wo, Geschäft, Lokal, oder sonst wo genau prüfen.

§§ 146, 147 StGb

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Auch ohne Orginalverpackung hast Du ein Rückgaberecht, bzw.ein Recht auf Reparatur.

Man kann nicht verlangen, dass Du die Verpackung aufhebst. Denn wenn Du eine kleine Wohnung, ohne Keller / Speicher hast, ist dies ja auch garnicht möglich.

Die Gewährleistungspflicht ist aber nicht NUR 6 Monate, sondern SOGAR 2 Jahre (24 Monate). Das ist keine KANN-Vorschrift, sondern PFLICHT, weil so gesetzlich festgelegt.

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