Der DGVD (GemeindeVollzugsDienst) hat mich aus einem am Fahrzeugrand stehendem Fzg heraus mit einer Digitalkamera fotografiert als ich auf einer Straße mit einem ausgewiesenen Verkehrszeichen 260 - beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art - gefahren bin.

Dürfen die das? Gilt das Foto als Beweismittel?

Ich kann das so nicht akzeptieren - da die Straße zu einem Aussiedlerhof führt der einen Hofladen betreibt.

Kann ich die Verwarnung anfechten?