Darf der GVD (GemeindeVollzugsDienst) mich fotografieren?
Der DGVD (GemeindeVollzugsDienst) hat mich aus einem am Fahrzeugrand stehendem Fzg heraus mit einer Digitalkamera fotografiert als ich auf einer Straße mit einem ausgewiesenen Verkehrszeichen 260 - beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art - gefahren bin.
Dürfen die das? Gilt das Foto als Beweismittel?
Ich kann das so nicht akzeptieren - da die Straße zu einem Aussiedlerhof führt der einen Hofladen betreibt.
Kann ich die Verwarnung anfechten?
Rechte,
VERKEHRSRECHT,
strassenverkehrsrecht